Der Aussteller muss auf dem Beleg ersichtlich sein. Es muss klar ersichtlich sein wo genau Sie eingekauft oder gespeist haben.
Manche Arbeitgeber legen einen festen Umkreis fest, in dem Sie einkaufen dürfen.
Aus diesem Grund muss klar zu erkennen sein, wo Sie eingekauft oder gespeist haben. Oft haben Aussteller auch mehrere Filialen, weswegen genau zu erkennen sein muss, in welcher Filiale/ an welchem Standort Sie einkaufen oder Essen waren.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen festen Umkreis festgelegt hat, können Sie diesen in der billyard App unter "Meine Konfiguration" einsehen.
Bei Dienstreisen über 8 Stunden darf billyard nicht genutzt werden.
billyard misst die Entfernung zwischen dem Belegaussteller und Ihrem Arbeitsplatz bzw. dem Homeoffice (falls freigegeben). Übersteigt dieser eine Entfernung von 250 Kilometer, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich dabei um eine Dienstreise handelt.
Ist dies der Fall, müssen Sie sich bitte zur Abrechnung an Ihre Personalabteilung wenden und eine Reisekostenerstattung prüfen lassen.