Kann ich mir mein Essen Zuhause vorkochen und trotzdem meinen Zuschuss erhalten?
Ja, solange der Einkauf für die Zubereitung an einem Arbeitstag erfolgt ist, kann der Beleg auch eingereicht werden.
Das Datum auf dem Beleg ist maßgeblich. Belege können nicht auf einen anderen Tag übertragen werden auch wenn der Verzehr an einen anderen Tag stattgefunden hat.
Wenn Sie beispielsweise nur Belege von Montag bis Freitag abrechnen lassen dürfen, wäre ein Einkauf von einem Samstag nicht zulässig, auch wenn Sie davon für Montag gekocht haben.