Ich gehe nur einmal pro Woche einkaufen. Kann ich den Beleg auf mehrere Tage aufteilen?

Ich gehe nur einmal pro Woche einkaufen. Kann ich den Beleg auf mehrere Tage aufteilen?

Nein, das ist gesetzlich leider nicht zulässig. Der Beleg kann aber für den jeweiligen Tag geltend gemacht werden, der als Datum auf dem Beleg gedruckt ist.