Der Essenszuschuss darf arbeitstäglich genutzt werden. Die Pflicht zur Feststellung der Abwesenheitstage und zur Anpassung der Zahl der Essenmarken im Folgemonat entfällt für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr durchschnittlich an nicht mehr als drei ...
Was wird mir angerechnet? ÖPNV-Zuschuss Beim ÖPNV-Zuschuss gibt es keine gesetzlichen Höchstgrenzen, so dass immer der volle Betrag angerechnet wird. Bei Zeitfahrkarten wird der Belegwert gegebenenfalls auf verschiedene Monate aufgeteilt. ...
Nur wenn ein Arbeitnehmer einen Beleg einreicht, wird dieser nach erfolgter Prüfung und Bestätigung durch den Arbeitnehmer für die Gewährung von Essenszuschüssen klassifiziert. Der Arbeitnehmer kann die Belege nur bis zu 3. des Folgemonats ...
Nein, dies ist nicht zulässig. Das Belegdatum muss dem Arbeitstag entsprechen, für welchen der Essenszuschuss geltend gemacht wird. Grundsätzlich ist es aber unerheblich, zu welcher Uhrzeit die Waren erworben wurden: z. B. Einkauf beim Bäcker vor ...