Der Essenszuschuss darf arbeitstäglich genutzt werden. Die Pflicht zur Feststellung der Abwesenheitstage und zur Anpassung der Zahl der Essenmarken im Folgemonat entfällt für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr durchschnittlich an nicht mehr als drei ...
Nur wenn ein Arbeitnehmer einen Beleg einreicht, wird dieser nach erfolgter Prüfung und Bestätigung durch den Arbeitnehmer für die Gewährung von Essenszuschüssen klassifiziert. Der Arbeitnehmer kann die Belege nur bis zu 3. des Folgemonats ...