Alles Rund um Ihre Zuschusshöhen!
Hier finden Sie alles zu den steuerlich festgelegten Zuschusshöhen:
Wir müssen hier zwischen den verschiedenen Zuschüssen unterscheiden und bitte auch unbedingt beachten, dass es Einschränkungen durch Ihren Arbeitgeber geben kann.
Hier erklären wir die steuerrechtlichen Werte für die jeweiligen Zuschüsse.
Ihre persönlichen Werte finden Sie auch in der billyard App unter "Meine Konfiguration".
Essenszuschuss
Pro Tag darf ein Beleg abgerechnet werden. Hier wird steuerrechtlich zwischen Frühstück unterschieden. Belege die vor 11 Uhr ausgestellt wurden, werden als Frühstück abgerechnet und Belege die nach 11 Uhr ausgestellt wurde als Mittagessen.
Ein Frühstück wird mit maximal 5,47€ bezuschusst und ein Mittagessen mit maximal 7,67€.
ÖPNV-Zuschuss
Beim ÖPNV-Zuschuss gibt es keine gesetzlichen Höchstgrenzen, so dass
immer der volle Betrag angerechnet wird. Bei Zeitfahrkarten wird der
Belegwert gegebenenfalls auf verschiedene Monate aufgeteilt.
Sachbezug
Der Sachbezug darf monatlich mit maximal 50€ als zweckgebundene Sachleistung bezuschusst werden.
Internetzuschuss
Die Internetpauschale darf steuerfrei mit monatlich maximal 50€ bezuschusst werden wenn das Internet nachweislich für berufliche Zwecke genutzt wird.