Wieviel Euro werden mir pro Beleg angerechnet?
Beträge zur Anrechnung
ÖPNV-Zuschuss
Beim ÖPNV-Zuschuss gibt es keine gesetzlichen Höchstgrenzen, so dass
immer der volle Betrag angerechnet wird. Bei Zeitfahrkarten wird der
Belegwert gegebenenfalls auf verschiedene Monate aufgeteilt.
Essenszuschuss
Beim Essenszuschuss werden für Belege mit einer Uhrzeit bis 11 Uhr maximal 5,10 € angerechnet (Frühstück). Ab 11 Uhr werden maximal 6,90 € (Mittag- oder Abendessen) angerechnet.
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Wieviel Euro bekomme ich pro Beleg erstattet?
Diese Frage können wir leider nicht beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Konfiguration des Unternehmens, individuellen Lohnsteuermerkmalen etc.). In der App finden Sie unseren Sparrechner, wo Sie diese Daten eingeben können. ...
Warum werden manchmal nur 5,10 € angerechnet?
Belege, die vor 11 Uhr ausgestellt werden, werden als Frühstück gewertet. Für Frühstück dürfen bis zu 5,10 € angerechnet werden.
Es werden nur 15 Belege pro Monat angerechnet. Warum nicht mehr, da ich doch manchmal an 20 Tagen oder mehr pro Monat arbeiten gehe?
Beim Essenszuschuss gibt es diese Sonderregelung, da hierdurch kein Nachweis über Krankheits- und Urlaubstage geführt werden muss.
Müssen die originalen Belege aufbewahrt werden?
Nein, diese können entsorgt werden. Die Aufbewahrungsfrist der digitalisierten Belege liegt bei 10 Jahren.
An wie vielen und an welchen Tagen darf ein Essenszuschuss pro Monat genutzt werden?
Der Essenszuschuss darf arbeitstäglich genutzt werden. Die Pflicht zur Feststellung der Abwesenheitstage und zur Anpassung der Zahl der Essenmarken im Folgemonat entfällt für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr durchschnittlich an nicht mehr als drei ...