Wer trägt dafür Sorge, dass die Arbeitnehmer die Belege auch tatsächlich einreichen damit die Buchhaltungsunterlagen vollständig vorliegen?

Wer trägt dafür Sorge, dass die Arbeitnehmer die Belege auch tatsächlich einreichen damit die Buchhaltungsunterlagen vollständig vorliegen?

Nur wenn ein Arbeitnehmer einen Beleg einreicht, wird dieser nach erfolgter Prüfung und Bestätigung durch den Arbeitnehmer für die Gewährung von Essenszuschüssen klassifiziert. Der Arbeitnehmer kann die Belege nur bis zu 3. des Folgemonats einreichen. Sobald dieser Tag verstrichen ist, ist die Einreichung von Belege mit Belegdatum des Vormonats nicht mehr möglich. Die Buchungsdaten und die eingereichten Belege sind somit immer konform und niemals abweichend.
Beispiel: Offener Monat: März Letzter Tag zur Einreichung von Belegen: 3. des Folgemonats (in diesem Fall bedeutet dies der 3. April) Möchte der Arbeitnehmer nach dem 3. April einen Beleg mit Belegdatum aus März einreichen, wird dieser von der Plattform abgelehnt. Somit ist jeder Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich die Belege einzureichen um Zuschüsse zu erhalten.