Es gibt Fristen die eingehalten werden müssen:
Der Upload muss IMMER bis zum 03. des Folgemonats erfolgen.
Es können nur Belege abgerechnet werden, die bis spätestens zum 03. des Folgemonats 23:59 Uhr hochgeladen wurden. Belege die danach hochgeladen werden, werden verworfen. Hier gilt, dass es sich bei der Frist immer um dem 03. Kalendertag handelt, NICHT um den 03. Werktag.
Aus technischen Gründen, können hier auch keine Sonderregelungen wegen Urlaub oder Erkrankung erfolgen. Sie können sich gern per E-Mail oder Pushnachricht an die Frist erinnern lassen. Diese können Sie in den Einstellungen unter "Benachrichtigungs-Einstellungen" aktivieren.
Die Bestätigung der hochgeladenen Belege muss IMMER bis zum 05. des Folgemonats erfolgen.
Nachdem Ihre Belege analysiert wurden, müssen diese bis spätestens zum 05. des Folgemonats bestätigt werden. Auch hier gilt, dass es sich bei der Frist immer um dem 05. Kalendertag handelt, NICHT um den 05. Werktag.
Bitte prüfen Sie ob Ihre Belege korrekt ausgelesen wurden und bestätigen diese anschließend.
Nur bestätigte Belege dürfen wir für Sie abrechnen lassen. Alle Belege die nicht bis einschließlich 05. des Folgemonats bestätigt wurden, werden automatisch vom System verworfen und werden nicht an Ihren Arbeitgeber übermittelt.
Sie können sich auch darüber gern per E-Mail oder Pushnachricht an die Frist erinnern lassen. Diese können Sie in den Einstellungen unter "Benachrichtigungs-Einstellungen" aktivieren.