Darf für mehrere Tage eingekauft und der Essenszuschuss für mehrere Tage in Anspruch genommen werden? D.h. ist es erlaubt am Montag Lebensmittel zu kaufen, welche erst am Dienstag verzehrt werden?
Nein, dies ist nicht zulässig. Das Belegdatum muss dem Arbeitstag entsprechen, für welchen der Essenszuschuss geltend gemacht wird.
Grundsätzlich ist es aber unerheblich, zu welcher Uhrzeit die Waren erworben wurden: z. B. Einkauf beim Bäcker vor Arbeitsbeginn und Verzehr in der Mittagspause. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt.