Wird die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von € 50,00 gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (häufig genutzt für z. B. Waren- oder Tankgutscheine) durch Essenszuschüsse berührt?

Wird die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von € 50,00 gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (häufig genutzt für z. B. Waren- oder Tankgutscheine) durch Essenszuschüsse berührt?

Nein, die Freigrenze wird durch Essenszuschüsse nicht berührt. Es können Essenszuschüsse und Sachbezüge (für z.B. für Tankgutscheine) Arbeitnehmern unabhängig voneinander gewährt werden.