Alle Speisen oder Zutaten die dazu dienen eine Mahlzeit zuzubereiten oder verzehrfertig sind, gelten als Mahlzeit.
Aber es gibt ein paar Regeln an die wir uns bei der Prüfung der Belege halten müssen:
Es dürfen beispielsweise keine Positionen bezuschusst werden die üblicher Weise Alkohol enthalten, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um eine alkoholfreie Variante handelt. (Tiramisu, Bier etc.)
Auch dürfen keine Vorratskäufe bezuschusst werden. Kaufen Sie also Positionen in mengen ein, die sich nicht innerhalb weniger Mahlzeiten aufbrauchen, dürfen wir diese nicht abrechnen lassen. Auch ausgeschlossen sind manche Positionen, die von vorn herein nicht innerhalb weniger Mahlzeiten aufgebraucht werden. (Butter, Öle, Ketchup, Salz, Mehl, Zucker etc.)
Artikel die nicht klar als eine Mahlzeit erkennbar sind, dürfen auch nicht abgerechnet werden wenn wir nicht erkennen können, dass es sich um etwas essbares handelt.