Können Essenszuschüsse zusätzlich zu einem Arbeitgeber finanzierten Krankenzusatzversicherung gewährt werden?
Ja, Essenszuschüsse sind davon unberührt.
Es ist umstritten, ob für Beiträge des Arbeitgebers zu einer Krankenzusatzversicherung die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) anzuwenden ist oder diese als Barlohn gelten. Unabhängig davon können Essenszuschüsse gemäß § 8 Abs. 2 Satz 6 EStGneben Sachbezügen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (50-Euro-Freigrenze) gewährt werden.
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Darf für mehrere Tage eingekauft und der Essenszuschuss für mehrere Tage in Anspruch genommen werden? D.h. ist es erlaubt am Montag Lebensmittel zu kaufen, welche erst am Dienstag verzehrt werden?
Nein, dies ist nicht zulässig. Das Belegdatum muss dem Arbeitstag entsprechen, für welchen der Essenszuschuss geltend gemacht wird. Grundsätzlich ist es aber unerheblich, zu welcher Uhrzeit die Waren erworben wurden: z. B. Einkauf beim Bäcker vor ...