Ja, Essenszuschüsse dürfen auch Mitarbeitern gewährt werden, die die maximale Grenze von 450 € bereits als Entgelt erhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass eine Pauschalversteuerung stattfinden muss und der Betrag nicht individuell versteuert ...
Ja, das ist möglich sofern der Arbeitnehmer nicht länger als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist und daher keine Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen kann.
Die Regel lautet entweder Kantine oder Essenszuschuss. Es wäre daher zu klären, welche Arbeitnehmer die Kantine nachweislich nutzen. Bei Einverständnis des Betriebsstättenfinanzamtes ist die Aushändigung von Essenszuschuss mit reduziertem Wert ...