Darf ich den Essenszuschuss zusätzlich zu meinem Jobticket erhalten?
Darf ich den Essenszuschuss zusätzlich zu meinem Jobticket erhalten?
Ja, Essenszuschüsse können zusätzlich zu einem vom Arbeitgeber finanzierten Jobticket gewährt werden.
Auch wenn ein Sachbezug unter
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
(50-Euro-Freigrenze) vorliegt, berührt dies nicht die Möglichkeit Essenszuschüsse gemäß
§ 8 Abs. 2 Satz 6 EStG
zu erhalten.