Beim ÖPNV-Zuschuss kann (je nach gewählter Konfiguration Ihre Arbeitgebers) der Zuschuss auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Dies passiert aber automatisch über die Lohnsteuerkarte. Für Sie ist nichts weiter zu tun. Wenn Sie weniger als 1.230 Euro Werbekosten haben, ist Ihre
Entfernungspauschale davon nicht beeinträchtigt.