Wie funktioniert die Abrechnungen von Monats- und Jahresfahrkarten?
Monatsfahrkarten / Monatstickets
Ein Monatsticket, das vom 26.01. bis 25.02. seine Gültigkeit hat, wird Ihnen anteilig für den Januar und den Februar angerechnet. Ein erneutes Hochladen des Tickets im März ist nicht notwendig.
Beispiel:
Gültigkeit des Monatstickets: 26.01. bis 25.02
Kosten des Tickets: 93,00 Euro (entspricht 3,00 Euro je Gültigkeitstag)
>> Sie bekommen für Januar 6 Tage, d.h. 18,00 Euro und für Februar 25 Tage, d.h. 75,00 Euro abgerechnet
Jahreskarten / Jahresfahrkarten
Genauso ist es auch bei Jahrestickets. Laden Sie einmal Ihre Fahrkarte hoch, wird es automatisch für die kommenden 12 Monate angerechnet. Ein monatliches Hochladen der Fahrkarte ist nicht erforderlich.
Abotickets
Nachweise für Abotickets sind bei den Verkehrsgesellschaften häufig sehr unterschiedlich. Sie müssen aber immer einen Nachweis / Beleg hochladen, damit ÖPNV-Zuschüsse erstattet werden können. Einige Beispiele:
- Die Deutsche Bahn stellt z. B. eine Dauerrechnung aus, welche jeden Monat einen neuen Eintrag der erfolgten Abbuchung enthält. Laden Sie bitte monatlichen diese Dauerrechnung mit dem jeweils neuen Eintrag hoch.
- Bei manchen Verkehrsverbünden geht aus der Lastschriftabbuchung eindeutig hervor, dass es sich um die Abbuchung eines Abo-Tickets für den Zeitraum xy handelt. Sie können diese Lastschriftabbuchung ebenfalls als Nachweis hochladen.
- In der Regel erhalten Sie zu Beginn des Abos eine Bestätigung über das Abo. Auf dieser ist dann häufig der Startzeitpunkt der Gültigkeit, sowie der monatliche Betrag ersichtlich. Dies reicht allerdings nicht als Dauernachweis aus, da nachgewiesen werden muss, dass das Abo im entsprechenden Monat auch noch bestand. Falls daher aus der Lastschriftbuchung z.B. der Gültigkeitszeitraum nicht ersichtlich, dann laden Sie bitte die Lastschriftabbuchung und die Abobestätigung in einem Foto hoch.
Folgende Angaben müssen mindestens aus dem Nachweis / Beleg für ein Laufzeiticket (z.B. Wochen-, Monats-, Jahreskarte / Aboticket) vorhanden sein:
- Verkehrsverbund / Ticketaussteller
- Gültigkeitsdauer des Tickets
- Preis des Tickets