Wie errechnet sich mein Zuschuss, wenn ich einen eigenen Beitrag zu zahlen habe?

Wie errechnet sich mein Zuschuss, wenn ich einen eigenen Beitrag zu zahlen habe?

In manchen Fällen zahlen Sie einen Teil der Belege selbst. Ab diesem Mindestbetrag greift dann der Essenszuschuss.
Belege, die vor 11 Uhr ausgestellt werden, gelten als Frühstück. Alle Belege, die nach 11 Uhr ausgestellt werden, gelten als Mittagessen oder Abendessen.
Die Mindestbeträge werden vom Finanzamt festgelegt und jedes Jahr entsprechend der Inflation usw. angepasst.

Beträge für das Jahr 2024:

Frühstück
  1. Mindestbetrag: 2,17 Euro
  2. Maximaler Zuschuss: 5,27 Euro
Mittag-/Abendessen
  1. Mindestbetrag: 4,13 Euro
  2. Maximaler Zuschuss: 7,23 Euro

Den größten, maximalen Zuschuss haben Sie mit Belegen, die nach 11 Uhr ausgestellt wurden, und einen Wert haben, der mehr als 11,36 Euro beträgt.

Beispiele für Frühstücksbelege















Uhrzeit: Vor 11 Uhr
Betrag: 1,99 Euro (unter 2,17 Euro)
Eigenbeitrag: mind. 2,17 Euro
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Essenszuschuss: 0 Euro
Für Belege, die vor 11 Uhr ausgestellt wurden, tragen Sie den Mindestbetrag von 2,17 Euro selbst, danach greift der Essenszuschuss. Wenn der Wert des Beleges den Mindestbetrag nicht erreicht, wird kein Zuschuss angerechnet.



Uhrzeit: Vor 11 Uhr
Betrag: 6,20 Euro
Eigenbeitrag:  2,17 Euro
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Essenszuschuss: 4,03 Euro
Für Belege, die vor 11 Uhr ausgestellt wurden, tragen Sie den Mindestbetrag von 2,17 Euro selbst, danach greift der Essenszuschuss. Bis zu 5,27 Euro können für Frühstücks-Belege angerechnet werden. In diesem Beispiel wird der Rest des Betrages, die 4,03 Euro als Zuschuss angerechnet.

Uhrzeit: Vor 11 Uhr
Betrag: 7,50 Euro
Eigenbeitrag:  2,17 Euro
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Essenszuschuss: 5,33 Euro
Für Belege, die vor 11 Uhr ausgestellt wurden, tragen Sie den Mindestbetrag von 2,17 Euro selbst, danach greift der Essenszuschuss. Bis zu 5,27 Euro können für Frühstücks-Belege angerechnet werden. In diesem Beispiel werden die vollen 5,33 Euro angerechnet.

Beispiele für Belege von Mittag- / Abendessen
















Uhrzeit: Nach 11 Uhr
Betrag: weniger als 4,13 Euro
Eigenbeitrag:  2,99 Euro
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Essenszuschuss: 0 Euro
Für Belege, die nach 11 Uhr ausgestellt wurden, tragen Sie den Mindestbetrag von 4,13 Euro selbst, danach greift der Essenszuschuss. Bis zu 7,23 Euro können für Belege angerechnet werden. Wenn der Werte des Beleges den Mindestbetrag nicht erreicht, kann kein Zuschuss angerechnet werden.


Uhrzeit: Nach 11 Uhr
Betrag: 9,99 Euro (über 4,13 Euro)
Eigenbeitrag:  4,13 Euro
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Essenszuschuss: 5,86 Euro
Für Belege, die nach 11 Uhr ausgestellt wurden, tragen Sie den Mindestbetrag von 4,13 Euro selbst, danach greift der Essenszuschuss. Bis zu 7,23 Euro können für Belege angerechnet werden. In diesem Beispiel wird der Rest des Betrages, die 5,86 Euro als Zuschuss angerechnet.


Uhrzeit: Nach 11 Uhr
Betrag: 12,09 Euro (über 4,13 Euro)
Eigenbeitrag:  4,13 Euro
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Essenszuschuss: 7,23 Euro
Für Belege, die nach 11 Uhr ausgestellt wurden, tragen Sie den Mindestbetrag von 4,13 Euro selbst, danach greift der Essenszuschuss. Bis zu 7,23 Euro können für Belege angerechnet werden. In diesem Beispiel wird der maximale Zuschuss von 7,23 Euro angerechnet.