Die Regel lautet entweder Kantine oder Essenszuschuss. Es wäre daher zu klären, welche Arbeitnehmer die Kantine nachweislich nutzen. Bei Einverständnis des Betriebsstättenfinanzamtes ist die Aushändigung von Essenszuschuss mit reduziertem Wert ...
Ja, das ist möglich sofern der Arbeitnehmer nicht länger als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist und daher keine Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen kann.
Ja, Essenszuschüsse dürfen auch Mitarbeitern gewährt werden, die die maximale Grenze von 450 € bereits als Entgelt erhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass eine Pauschalversteuerung stattfinden muss und der Betrag nicht individuell versteuert ...
Der Essenszuschuss darf arbeitstäglich genutzt werden. Die Pflicht zur Feststellung der Abwesenheitstage und zur Anpassung der Zahl der Essenmarken im Folgemonat entfällt für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr durchschnittlich an nicht mehr als drei ...