Können Essenszuschüsse auch für Mitarbeiter im Außendienst oder für Handwerker im Einsatz auf Baustellen genutzt werden?
Ja, das ist möglich sofern der Arbeitnehmer nicht länger als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist und daher keine Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen kann.