Zuschüsse als Gehaltsumwandlung dürfen nur geltend gemacht werden, wenn ein unterschriebener Zusatz zum Anstellungsvertrag vorliegt, in dem Sie erklären, dass Sie mit der Gehaltsumwandlung einverstanden sind.
Sie erhalten die Zuschüsse über Ihre Gehaltsabrechnung im Folgemonat (z. B. für eingereichte Belege im Mai erhalten Sie die Zuschüsse mit der Gehaltsabrechnung von Juni).
Ja, eine Gehaltsumwandlung bei der Vergabe von Essensmarken ist zulässig. Damit Essenzuschüsse als Sachlohn gewertet werden können, muss der Arbeitsvertrag vor der Entstehung des Vergütungsanspruches angepasst werden. Gerne stellen wir Ihnen eine ...