Ist eine Gehaltsumwandlung bei der Vergabe von Essensmarken zulässig?

Ist eine Gehaltsumwandlung bei der Vergabe von Essensmarken zulässig?

Ja, eine Gehaltsumwandlung bei der Vergabe von Essensmarken ist zulässig. Damit Essenzuschüsse als Sachlohn gewertet werden können, muss der Arbeitsvertrag vor der Entstehung des Vergütungsanspruches angepasst werden. Gerne stellen wir Ihnen eine Mustervereinbarung zur Ergänzung des Arbeitsvertrages zur Verfügung.