Was bedeuten "Mein Vorteil (höheres Nettogehalt)" und "Anrechenbarer Betrag des Beleges"?

Was bedeuten "Mein Vorteil (höheres Nettogehalt)" und "Anrechenbarer Betrag des Beleges"?

Wenn ein Beleg vom System bearbeitet wurde und auf Ihre Bestätigung wartet, wird Ihnen in der Belegansicht in pinker Schrift der Betrag angezeigt, den Sie für diesen Beleg als Zuschuss auf Ihr Nettogehalt erhalten ("Mein Vorteil - höheres Nettogehalt"). Sobald Sie den Beleg bestätigt haben, ändert sich diese Anzeige und es wird stattdessen der Gesamtwert der zuschussfähigen Positionen angegeben, die auf dem Beleg enthalten sind ("Anrechenbarer Betrag des Beleges"). Der Vorteil wird nicht mehr angezeigt, da das System bei jedem neuen eingereichten Beleg immer den besten Vorteil über alle eingereichten Belege hinweg berechnet und sich daher der Vorteil ändern kann. Das bedeutet, dass es sein kann dass ein vorher eingereichter Beleg einen nicht mehr so hohen Vorteil bringt nachdem der nächste Beleg eingereicht wurde. Sie können sich aber immer sicher sein, dass das billyard System immer den höchsten Vorteil, d.h. den höchsten Zuschuss für Sie ermittelt. Dabei wird auch berücksichtigt, dass ggfls. anfallende Steuern so gering wie möglich sind.

Beispiel 1:
Belegansicht nach Analyse vor Bestätigung - Mein Vorteil (höheres Nettogehalt):


Belegansicht nach Bestätigung - anrechenbarer Betrag:


In diesem Fall könnte es sein, dass an diesem Tag nach der Bestätigung ein weiterer Beleg mit einem höheren anrechenbarem Betrag eingereicht wird und dieser dafür dann nicht abgerechnet wird. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass es bei Anwendung der 15-Tage Regelung andere Belege in diesem Monat gibt, die einen höheren Vorteil bieten. 

Beispiel 2:
Belegansicht nach Analyse vor Bestätigung - Mein Vorteil (höheres Nettogehalt):


Belegansicht nach Bestätigung - anrechenbarer Betrag:


In diesem Fall könnte es sein, dass ein anderer Beleg mit einem höheren anrechenbaren Betrag zur Abrechnung kommt, da bei diesem ein geringer Anteil an pauschaler Steuer anfällt. Steuerfrei wird der Beleg erst ab einem anrechenbaren Betrag von 10,70 Euro.