Sind Getränke auch anrechenbar?

Sind Getränke auch anrechenbar?

Ja, aber nur wenn sie gemeinsam mit etwas zum Essen gekauft werden. Sollte die Summe in Euro für Getränke mehr als 50 % des Belegwertes ausmachen, werden die Getränke auch gestrichen (z. B. ein Müsliriegel für 1 € und ein Sixpack Coca Cola für 3 €).
Getränke dürfen nicht mehr als 50 % des Belegwertes ausmachen! Sonst wird der Beleg nicht akzeptiert!