Sind Getränke auch anrechenbar?
Ja, aber nur wenn sie gemeinsam mit etwas zum Essen gekauft werden. Sollte die Summe in Euro für Getränke mehr als 50 % des Belegwertes ausmachen, werden die Getränke auch gestrichen (z. B. ein Müsliriegel für 1 € und ein Sixpack Coca Cola für 3 €).
Getränke dürfen nicht mehr als 50 % des Belegwertes ausmachen! Sonst wird der Beleg nicht akzeptiert!
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