Sind Getränke auch anrechenbar?
Ja, aber nur wenn sie gemeinsam mit etwas zu Essen gekauft werden.
Gehen Sie beim Bäcker nur einen Kaffee trinken, ohne etwas zu essen, wird der Beleg abgelehnt.
Wenn Sie bei Ihrem Supermarkteinkauf Getränke kaufen, die mehr als 50 % des Belegwertes ausmachen, werden die Getränke gestrichen. Der Großteil des Belegwertes muss immer Mahlzeiten ausmachen damit Getränke weiterhin bezuschusst werden dürfen.
Nur bei einem Restaurantbesuch darf der Wert der Getränke die der Speisen übersteigen. Aber auch hier müssen zu den Getränken auch Speisen verzehrt worden sein.