Kann ich auch Belege von anderen Personen/Familienmitgliedern einreichen?
Es ist steuerrechtlich nicht zulässig, dass Sie Belege über Ihren Arbeitgeber abrechnen und bezuschussen lassen, welche Sie nicht selbst gezahlt haben.
Beim Essenszuschuss müssen die Speisen von Ihnen gezahlt und verzehrt worden sein.
Bei der Nutzung des ÖPNV oder anderen Mobilitätsarten, müssen die Tickets von Ihnen gezahlt und genutzt worden sein.
Belege auf denen nicht eindeutig Ihr Name steht, sondern ein abweichender Name, oder auch Kosename, dürfen nicht abgerechnet werden und werden von unserem System abgelehnt.