Kann ich auch Belege von anderen Personen/Familienmitgliedern einreichen?
Es ist steuerrechtlich nicht zulässig, dass Sie Belege über Ihren Arbeitgeber abrechnen und bezuschussen lassen, welche Sie nicht selbst gezahlt haben.
Beim Essenszuschuss müssen die Speisen von Ihnen gezahlt und verzehrt worden sein.
Bei der Nutzung des ÖPNV oder anderen Mobilitätsarten, müssen die Tickets von Ihnen gezahlt und genutzt worden sein.
Belege auf denen nicht eindeutig Ihr Name steht, sondern ein abweichender Name, oder auch Kosename, dürfen nicht abgerechnet werden und werden von unserem System abgelehnt.
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Beim Klick auf den Beleg in der Belegliste erhalten Sie oben in einem pinken Kasten die Meldung, warum der Beleg unbrauchbar ist. Das können u.a. folgende Hinweise sein: Bitte beachten Sie diesen Hinweis und laden den Beleg gegebenenfalls erneut ...
Freunde, Bekannte und/oder Familie wollen billyard auch nutzen. Was kann ich machen?
Bitten Sie denjenigen, der billyard zukünftig auch nutzen will, dieses Formular auszufüllen: https://billyard.de/empfehlen/ oder bitten Sie ihn sich mit uns per Telefon, Chat oder E-Mail in Kontakt zu setzen. Erreichen können Sie uns per Mail: ...
Warum öffnen sich die Bilder der hochgeladenen Belege nicht?
Es kann mehrere Gründe haben, warum sich die Bilder der Belege nicht öffnen. In den meisten Fällen sind die Zugriffsrechte der App eingeschränkt. Bitte sehen Sie in den App Berechtigungen bei dem Browser nach, mit dem Sie billyard nutzen wollen und ...
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