Ich arbeite in Teilzeit. Gibt es hierfür besondere Regelungen?
Sollten Sie in Teilzeit arbeiten, gilt auch, dass nur an Arbeitstagen Belege eingereicht werden dürfen (z. B. Montag bis Donnerstag). Es ist allerdings unerheblich, wie viele Stunden Sie an dem Tag arbeiten.
Die Belegeinreichung wird bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche allerdings pro Monat anteilig herunter gerechnet (z. B. bei 5 Tagen pro Woche = 15 Belege pro Monat, bei 3 Tagen pro Woche = 9 Belege pro Monat)